KfW-Förderung für Einbruchschutz und Alarmanlagen

Einbruchschutz mit dem KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ finanzieren

Wer sein Zuhause besser gegen Einbruch schützen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der KfW nutzen. Im Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ werden nicht nur Maßnahmen zur Barrierereduzierung, sondern ausdrücklich auch Maßnahmen für einen besseren Einbruchschutz gefördert.

Der Förderkredit beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung ist dabei nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Sie richtet sich unter anderem an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung oder ihr Haus sicherer oder barriereärmer gestalten möchten.

Welche Maßnahmen zum Einbruchschutz sind förderfähig?

Zum förderfähigen Einbruchschutz gehören nach Angaben der KfW unter anderem:

  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Sicherheitstechnik und Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
  • einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Nachrüstsysteme für Türen und Fenster
  • einbruchhemmende Gitter und Lichtschachtabdeckungen
  • einbruchhemmende Klapp- und Rollläden
  • weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes

Für Alarmanlagen gelten technische Mindestanforderungen der KfW. Einbruch- und Überfallmeldeanlagen müssen unter anderem die DIN EN 50131 Grad 2 oder besser erfüllen. Infraschallanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Installation bzw. Nachrüstung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Einbruchschutz und altersgerechten Umbau kombinieren

Der Name „Altersgerecht Umbauen“ kann zunächst etwas irreführend sein: Die KfW-Förderung ist nicht ausschließlich für ältere Menschen vorgesehen.

Über das Programm können Maßnahmen zum Einbruchschutz mit Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren kombiniert werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • der barriereärmere Umbau von Bad und WC
  • bodengleiche Duschen
  • Treppenlifte und Rampen
  • breitere Türen und die Beseitigung von Schwellen
  • automatische Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Fenster und Rollläden
  • Notruf-, Panik- und Unterstützungssysteme

So können Sicherheitsmaßnahmen und ein höherer Wohnkomfort gemeinsam geplant und über einen KfW-Förderkredit finanziert werden.

KfW-Zuschuss zur Barrierereduzierung

Neben dem Kreditprogramm gibt es den KfW-Investitionszuschuss „Barrierereduzierung – 455-B“. Dieser betrifft Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren und ist von der Förderung des Einbruchschutzes zu unterscheiden.

Aktueller Hinweis: Die für 2026 bereitgestellten Fördermittel für den Investitionszuschuss 455-B sind bereits ausgeschöpft. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Ob und wann wieder Zuschussmittel zur Verfügung stehen, wird von der KfW bekannt gegeben.

Förderung immer vor Beginn der Arbeiten klären

Wer den KfW-Kredit 159 nutzen möchte, sollte die Finanzierung vor Beginn der Maßnahme und grundsätzlich vor Abschluss entsprechender Liefer- oder Leistungsverträge mit seinem Finanzierungspartner klären.

Der Kreditantrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über einen Finanzierungspartner, beispielsweise eine Bank.

Die jeweils aktuellen Förderbedingungen und technischen Anforderungen sollten vor der Beauftragung immer direkt bei der KfW geprüft werden.

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